





Agro-
nicht eingrenzbar und auch nicht rückholbar!
Die genauen Folgen, die derartige Erbgutveränderungen für die Natur und für den Menschen haben, sind nicht hinreichend untersucht und nicht abschätzbar. Bei der Freisetzung solcher genetisch veränderter Organismen (GVO) in die freie Natur kommt es durch Pollenflug zu Fremdbestäubung und Kreuzungen und damit zu einer Ausbreitung der GVOs.




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